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AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der evoRad Fahrrad- und Anhängervermietung in Bad Nenndorf

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge und Leistungen bezüglich der Fahrrad- und Anhängervermietung zwischen evoRad, nachfolgend „Vermieter“ genannt, und dem Kunden, nachfolgend „Mieter“ genannt, die über die Website evorad.de abgeschlossen bzw. erbracht werden.

2. Anmietung von Mietobjekten

Die Anmietung von Mietobjekten (auch Zubehör) erfolgt nur an Mieter ab 18 Jahren mit einem gültigen Personalausweis und auf eigene Gefahr und setzt eine Haftpflichtversicherung des Mieters voraus. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt schonend und nach Vorgabe des Vermieters zu behandeln. Des Weiteren wird der Mieter darauf hingewiesen, geeignete Schutzkleidung, festes Schuhwerk und einen Helm zu tragen sowie die StVO einzuhalten.

3. Vertragsschluss, Bezahlung, Kaution

3.1 Der Mieter erkennt die angezeigten Preise an; Abbildungen können von der tatsächlichen Ausführung in Form und Farbe abweichen. Mit dem Klick auf den Button „Jetzt buchen“ gibt der Mieter ein verbindliches Buchungsangebot ab. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung per E-Mail zustande.

3.2 Die Zahlungsmöglichkeiten werden dem Mieter auf der Webseite von evoRad mitgeteilt.

3.3 Der Mieter hat keinen Anspruch auf ein spezifisches Fahrrad oder einen spezifischen Anhänger hinsichtlich Ausstattung oder Farbe, sondern mietet ein Modell aus einer bestimmten Kategorie.

3.4 Der Mieter hinterlegt eine Kaution von 70 € pro Fahrrad und Anhänger. Bei Online-Buchung wird die Kaution zusammen mit der Mietzahlung über den gewählten Zahlungsanbieter eingezogen; bei Zahlung vor Ort wird die Kaution in bar hinterlegt. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe wird die Kaution auf demselben Zahlungsweg zurückerstattet.

4. Widerrufsrecht für Verbraucher

Bei der Vermietung von Fahrrädern und Anhängern zu einem konkret vereinbarten Termin oder Zeitraum besteht für Verbraucher gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt. Mit Zugang der Buchungsbestätigung wird die Buchung verbindlich. Die in Ziffer 5 geregelten Stornierungsbedingungen bleiben unberührt.

5. Stornierung

5.1 Eine Stornierung der verbindlichen Buchung ist bis 48 Stunden vor der geplanten Übergabe kostenfrei. Sie muss in Textform (z. B. per E-Mail an info@evorad.de) oder telefonisch erfolgen.

5.2 Bei einer Stornierung weniger als 48 Stunden vor der Übergabe wird eine Gebühr von 30 % der Mietkosten erhoben. Bei Nichtabholung werden 70 % des Mietpreises fällig. Diese Regelung gilt auch bei vereinbarter Barzahlung vor Ort.

5.3 Sauwetter-Regelung: Bei Regen oder Sturm ist eine kostenfreie Stornierung bis zur geplanten Übergabe am selben Tag möglich. Maßgeblich ist das Wetter in Bad Nenndorf.

5.4 Im Stornierungsfall erfolgt die Rückerstattung des bereits gezahlten Betrags abzüglich der nach Ziffer 5.2 angefallenen Stornogebühren auf demselben Zahlungsweg, den der Mieter für die ursprüngliche Zahlung genutzt hat. Dem Mieter entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

5.5 Falls kein oder nur ein geringerer Schaden entsteht, wird die Stornogebühr entsprechend reduziert oder entfällt.

5.6 Eine Rückerstattung bei nicht genutzten Mietobjekten oder vorzeitiger Rückgabe ist ausgeschlossen.

6. Mietdauer, Ausgabe, Rücknahme

6.1 Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Mietobjekt in demselben Zustand, d. h. in einem sauberen und einwandfreien Zustand wieder abzugeben, wie er es gemietet hat. Das Mietverhältnis beginnt und endet wie im vereinbarten Mietvertrag, unabhängig davon, ob der Mieter die Mietobjekte später oder gar nicht abgeholt hat.

6.2 Gibt der Mieter laut § 546a BGB die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete oder eine Mietentschädigung verlangen.

7. Haftung des Mieters

7.1 Die Anmietung von Mietobjekten setzt eine Haftpflichtversicherung des Mieters voraus. Die Haftpflichtversicherung oder der Mieter selbst tritt für alle Personen-/Sachschäden ein, haftet auch im Unfall bei fahrlässigem, grob fahrlässigem und vorsätzlichem Handeln, sowie an Rechtsgütern Dritter.

7.2 Der Mieter haftet während des gesamten Mietzeitraumes für entstandene Beschädigungen und Vandalismus. Die Reparaturkosten sowie entstandener Mietausfall und die Kosten für Ersatzteile werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

7.3 Der Mieter haftet für Bußgelder und Strafen, die während der Mietzeit entstanden sind.

7.4 Bei Diebstahl oder Beschädigung des Mietobjekts haftet der Mieter in voller Höhe des entstandenen Schadens, einschließlich der Wiederbeschaffungs- und Reparaturkosten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich telefonisch zu informieren und die Situation zu schildern. Leihräder und -anhänger sind durch ein Schloss zu sichern; abnehmbare Displays und Akkus sind zu entnehmen.

7.5 Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während seiner Mietzeit auch in geschlossenen Räumen mit einem Schloss gegen Diebstahl zu sichern. Des Weiteren haftet der Mieter bei Verlust von Zubehörteilen wie Displays, Akkus, Ladegeräten, Schlössern, Körben und weiterem Fahrrad- und Anhängerzubehör, das der Mieter während seiner Mietzeit von evoRad gestellt bekommen hat.

7.6 Der Mieter ist verpflichtet, die Geschwindigkeitsbegrenzung von 25 km/h im Elektrobetrieb einzuhalten, die „Raketen“-Funktion, falls vorhanden, nicht zu nutzen und keine elektronischen Anpassungen zur Erhöhung der Geschwindigkeit vorzunehmen. Bei Missachtung haftet der Mieter für alle daraus entstehenden Schäden, Bußgelder oder rechtlichen Konsequenzen.

7.7 Bei Schäden durch fahrlässigen Umgang mit dem E-Bike wird die Kaution einbehalten und der Schaden in Rechnung gestellt (abzüglich der Kaution). Der Mieter erhält entweder einen Teil der Kaution zurück, je nach Schadenshöhe, oder muss über den Kautionsbetrag hinaus zahlen.

7.8 Zu Schäden zählen kein Verschleiß oder Pannen.

8. Verschleißschäden / Reparaturen

Der Mieter ist verpflichtet, bei Auftreten von technischen Problemen am Mietobjekt unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter haftet nicht für unvorhersehbare Schäden sowie für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Mieters.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Falls Teile dieser AGB ungültig sind, bleiben die restlichen Teile gültig. Wir ersetzen ungültige Teile durch gültige, die dem ursprünglichen Zweck am nächsten kommen.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Vermieters. Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

9.3 Diese AGB gelten ab sofort und ersetzen alle früheren.

10. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Stand: 27.04.2026 — evoRad, Inhaber: Eugen Vottschel